Kindertagespflege *Sonnenwirbel* Buchheim
Ab 01.09.2022 zusätzlich zu den im Kindergarten St. Josef vorhandenen Krippen- und Kindergartenplätzen bietet die Gemeinde Buchheim die Möglichkeit, Ihre Kinder in der Kindertagespflege unterzubringen.
Die neu eingerichtete Gruppe bietet Platz für maximal bis zu 5 Kinder gleichzeitig. Dadurch kann eine intensive Betreuung Ihres Kindes gewährleistet und es individuell gefördert werden. Willkommen sind Kinder ab 1 Jahr.
Die Öffnungszeiten der Kindertagespflege orientieren sich an den Öffnungszeiten der Kinderkrippe im Kindergarten: Mo - Fr 7.30 – 12.30 Uhr. Andere gewünschte Betreuungszeiten sind evtl. nach vorheriger Absprache möglich.
Anders als im Kindergarten und Krippe werden bei der Kindertagespflege nur die vorab gebuchten Zeiten abgerechnet. Ein entsprechender Betreuungsvertrag wird zwischen der Gemeinde Buchheim und den jeweiligen Eltern abgeschlossen.
Die Eltern können einen Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII beim Amt für Familie und Jugend stellen. Die Höhe wird in diesem Fall vom Amt für Familie und Jugend festgelegt. Dieser Antrag muss vor Beginn der Tagespflege gestellt werden. Falls kein Antrag gestellt oder dieser abgelehnt wurde, wird der Elternbeitrag in Höhe von 6,50 € pro angefangene Stunde von der Gemeinde Buchheim eingezogen.
Als qualifizierte Kindertagespflegeperson steht uns in Buchheim Frau Melanie Hermann zur Verfügung. Sie begleitet Ihr Kind in seiner Entwicklung und bietet ihm interessante Anregungen.
Folgende Besonderheiten gibt es in der Kindertagespflege: Liebevolle familiäre Betreuung für Kinder ab 1 Jahr, flexible Betreuungszeiten, Betreuung in einer kleinen Gruppe von maximal 5 Kindern gleichzeitig, um gezielt fördern zu können, wird auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingegangen, kindgerechte Räumlichkeiten, gaaaaanz viel Spaß.