Melden Sie sich zur Ausbildung bei einer Flugschule oder bei einem Verein Ihrer Wahl an. Dort können Sie die für die Prüfung erforderlichen Theorie- und Praxisausbildung absolvieren.
Planen Sie einen Zeitraum von drei Monaten bis zwei Jahren ein.
Nach Abschluss der Ausbildung müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung vor der Luftfahrtbehörde ablegen.
Die Lizenz erhalten Sie unbefristet. Einige, in der Lizenz eingetragene Berechtigungen (z.B. Nachtflug) sind ebenfalls unbefristet gültig, andere Berechtigungen, wie z. B. eine Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge (SEP), haben in der Regel eine Gültigkeit von 24 Monaten.
Um diese Klassenberechtigung (SEP) zu verlängern, müssen Sie
- innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung in Übereinstimmung mit Teil-FCL mit einem anerkannten Prüfer auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk oder einem Reisemotorsegler ablegen oder
- innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung mindestens zwölf Flugstunden in der Klasse oder, wenn auch ein Eintag TMG (Reisemotorsegler) besteht, in beiden Klassen insgesamt nachweisen. Darin müssen enthalten sein:
- sechs Stunden Flugzeit als verantwortlicher steuernder Pilot
- zwölf Starts und zwölf Landungen und
- ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer (FI(A)) oder einem Lehrer für Klassenberechtigungen (CRI(A)) Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.