Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist ausschließlich den Angehörigen der freien Berufe, zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Ärztinnen und Ärzten oder Architektinnen und Architekten, vorbehalten. In der Partnerschaftsgesellschaft können auch verschiedene freie Berufe unter einem Dach vereinigt werden.
Hinweis: Die Partnerschaftsgesellschaft ist für die freien Berufe nicht zwingend. Andere Rechtsformen sind ebenfalls möglich.
Die Partner haften in der Regel auch mit ihrem Privatvermögen. Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften neben der Partnerschaft nur sie für berufliche Fehler.
Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Das Register wird elektronisch geführt. Das Partnerschaftsregister legt die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft auf der Grundlage der Angaben der Partner offen. Es sind insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Name und Sitz der Partnerschaft
- Gegenstand der Partnerschaft
- die Namen, Wohnorte und Geburtsdaten aller Partner
- die Vertretungsmacht der Partner
- der in der Partnerschaft ausgeübte Beruf jedes Partners
Für die Eintragung einer Partnerschaft müssen sich sämtliche Partner im Register anmelden.