Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Baurechts- und Umweltamt
Kontakt
Telefon +49 (74 61) 926-57 01
Öffnungszeiten
Servicezeit
Montag
07:30 Uhr
- 13:00 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr
- 13:00 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr
- 13:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr
- 13:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Leistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen
- Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
- Bodenschutz- und Altlastenkataster - Auskunft und Einsicht beantragen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Einrichtung einer Baustelle vorankündigen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen
- Schornsteinfeger beauftragen
Formulare und Onlinedienste
-
Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF)
-
Baubeschreibung (PDF)
-
Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
-
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (PDF)
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
-
Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. -
Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Nachweise
- EWärmeG 2008 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- EWärmeG2015 Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Kehrbezirke
-
Kenntnisgabeverfahren (PDF)
-
Lageplan - schriftlicher Teil (PDF)
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (PDF)
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle