Je nachdem, welche Artbezeichnung Sie beantragen, müssen Sie unterschiedliche Voraussetzungen nachweisen.
- für die Artbezeichnung "Heilbad":
- ein natürliches, wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung bewährtes Heilmittel des Bodens (Mineral-, Thermal-, Sole-, Moorheilbad)
- ein Lage- und Witterungsklima, das die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt und regelmäßig überprüft wird
- verschiedenartige, leistungsfähige Einrichtungen, die das Heilmittel anwenden
- ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
- wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
- für die Artbezeichnung "Heilklimatischer Kurort":
- ein Klima, dessen Eignung für die therapeutische Anwendung wissenschaftlich anerkannt und durch Erfahrung bewährt ist und dessen Eigenschaften eine Klimastation laufend überwacht
- verschiedenartige, leistungsfähige Einrichtungen, die das Heilmittel anwenden
- ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
- wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
- für die Artbezeichnung "Kneippheilbad":
- umfassende Einrichtungen zur Durchführung einer wissenschaftlich anerkannten wassertherapeutischen Kur (vor allem nach Kneipp) und eine größere Anzahl leistungsfähiger Betriebe
- ein wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung bewährtes therapeutisch anwendbares Klima, dessen Eigenschaften regelmäßig überprüft werden
- ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
- wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
- für die Artbezeichnung "Kneipp-Kurort":
- verschiedenartige Einrichtungen zur Durchführung einer wissenschaftlich anerkannten wassertherapeutischen Kur (vor allem nach Kneipp) und mindestens drei leistungsfähige Betriebe
- ein wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung bewährtes, therapeutisch anwendbares Klima, dessen Eigenschaften regelmäßig überprüft werden
- ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
- wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
- für die Artbezeichnung "Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb"
- eine Quelle mit natürlichem Heilwasser oder natürliche Peloide (Schlämme oder Erden) als Heilmittel
- zweckentsprechende und ausreichende Kureinrichtungen zur Anwendung des Heilmittels
- direkt in der Umgebung der Kureinrichtungen befindliche Park- und Grünanlagen in angemessenem Umfang sowie ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
- wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
- für die Artbezeichnung "Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb"
- ein Stollen (Höhle, Bergwerk), dessen besondere Eigenschaften therapeutisch genutzt werden
- wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
- ein wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung bewährtes therapeutisch anwendbares Klima, dessen Eigenschaften regelmäßig überprüft werden
- geeignete Einrichtungen (medizinische Einrichtung) zur Anwendung des Heilmittels
- ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
- für die Artbezeichnung "Luftkurort"
- ein wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung bewährtes therapeutisch anwendbares Klima, dessen Eigenschaften regelmäßig überprüft werden
- geeignete Einrichtungen zur Anwendung des Heilmittels
- ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
- für die Artbezeichnung "Erholungsort"
- eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage
- für die Ferienerholung geeignete Einrichtungen und einen entsprechender Ortscharakter
- eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste von mindestens 2,5 Tagen
Tipp: Näheres zu den Artbezeichnungen und Voraussetzungen finden Sie in den "Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen". Diese gibt der Deutsche Heilbäderverband e.V. zusammen mit dem Deutschen Tourismusverband e.V. heraus. Sie bilden gemeinsam mit dem Kurortegesetz Baden-Württemberg die Grundlage für die Anerkennung.