Die „Coronahilfen Profisport 2021“ sind Zuschüsse vom Bund und bieten eine finanzielle Unterstützung für Profisportverein, -unternehmen und verbände auf Bundesebene an.
Die Leistungen dienen der Abmilderung von finanziellen Einbußen bei Ticketeinnahmen und Verlusten, die aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 entstanden sind.
Sie können Zuschüsse im Rahmen der Coronahilfen für den Profisport bekommen, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:
- Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb, die mit wenigstens einer Mannschaft einer 1., 2. oder einer 3. Liga im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten angehören.
- Verbände auf Bundesebene, die wenigstens eine Mannschaft im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten haben oder
- Verbände auf Bundesebene, die regulär wenigstens einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten.
- Verbände, die 2021 Meisterschaften ohne Zuschauer (“Geistermeisterschaften”) als Qualifikationswettbewerbe für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele Tokio 2021 ausrichten, können eine Kompensation für weggefallene Ticketeinnahmen erhalten,
- Vereine und Unternehmen, die im Auftrag eines Verbandes einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten, können eine Kompensation für weggefallene Ticketeinnahmen erhalten.
Des Weiteren müssen Sie, um eine Unterstützung erhalten zu können:
- Ihren Betrieb von einer inländischen Spielstätte oder
- von einem inländischen Sitz der Vereins-, Unternehmens- oder Verbandsführung aus betreiben
und
- bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein und
- dürfen den Vereins- beziehungsweise Geschäftsbetrieb nicht eingestellt haben.
Als Sportverein oder Unternehmen sind Sie für Ihre Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga der Männer nicht antragsberechtigt.
Anträge können Sie ausschließlich durch eine/n von Ihnen Bevollmächtigten eingereicht werden, wie beispielsweise:
- Steuerberater/Steuerberaterin,
- Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin,
- Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder
- vereidigten Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin.
Sie müssen die Zuschüsse nicht zurückzahlen.
Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport muss die/der von Ihnen Bevollmächtigte über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen.