ELR-Förderungen 2021 in Buchheim

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung und Weiterentwicklung der Kommunen im ländlichen Raum.

Im Jahr 2021 werden im Landkreis Tuttlingen 32 Maßnahmen mit einem Volumen von 2.075.895 Euro gefördert. Hiervon entfallen 233.300 Euro auf drei Maßnahmen in der Gemeinde Buchheim.



Mit den vier Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen werden zentrale Bereiche in den Blick genommen.
Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie kommt der Sicherstellung der Grundversorgung und der Unterstützung der Wirtschaft besondere Bedeutung zu. Die Förderung von Maßnahmen im Bereich der Grundversorgung trägt dazu bei, wesentliche Angebote im ländlichen Raum auch für die Zukunft zu sichern. Über die Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung werden wichtige Impulse gegeben, um die Dorfgastronomie ebenso wie Bäckereien, Metzgereien sowie weitere Handwerksbetriebe und Unternehmen zu unterstützen. Diese Betriebe sind zudem Standortfaktoren, die die Attraktivität einer Kommune mitbestimmen. Es ist daher richtig und wichtig, dass hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt wurde. Mit der Schwerpunktsetzung Wohnen wird zudem der Innenentwicklung der notwendige Stellenwert eingeräumt und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums ermöglicht. Darin liegt auch mit Blick auf die angespannte Wohnraumsituation eine weitere Entlastung. Auch für kleine und mittelständische Betriebe ist das ELR-Programm eine wichtige Stütze, da es dazu beiträgt, die Wirtschaftskraft vor Ort zu stärken.

Im Jahr 2021 werden im Landkreis Tuttlingen 32 Maßnahmen mit einem Volumen von 2.075.895 Euro gefördert. Hiervon entfallen 233.300 Euro auf drei Maßnahmen in der Gemeinde Buchheim.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet dann im Frühjahr des jeweiligen Förderjahres über die Aufnahme in das ELR.Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten und gewerblichen Projekten jeweils bis Anfang September bei der Gemeinde vorliegen. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren für das ELR-Programm finden Sie hier!