Genehmigungsumfang und –inhalt:
Die Genehmigung gilt
- für das Unternehmen
- für den Krankentransport im gesamten Land Baden-Württemberg
- für das einzelne mit einem amtlichen Kennzeichen versehene Fahrzeug
- je nach Inhalt der Genehmigung für maximal 4 Jahre.
Die Genehmigung enthält folgende Nebenbestimmungen:
- nähere Bestimmungen der Betriebs- und Beförderungspflicht sowie der Betriebszeiten,
- Verpflichtung zur Gewährleistung ordnungsgemäßer hygienischer Verhältnisse,
- Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr,
- Verpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen) sowie
- Verpflichtung der Beachtung des Vermittlungsmonopols der Integrierten Leitstelle.
Hinweis: Die Genehmigungsbehörde kann nach eigenem Ermessen weitere Nebenbestimmungen erlassen. Diese können
- die Zusammenarbeit der Unternehmen untereinander und mit dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienst regeln und
- die Unternehmen zur Dokumentation der Beförderungsaufträge und deren Abwicklung verpflichten.
Sofern es um die Zulassung eines Reservefahrzeugs zu einer bestehenden Genehmigung geht, kann die Genehmigungsbehörde weitere Nebenbestimmungen anordnen.
Die Betriebsaufnahme müssen Sie unter Angabe des Betriebsbereichs sowie der einzelnen Fahrzeuge jeweils mit amtlichem Kennzeichen bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Ferner müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Vorhaltungen für den Krankentransport nachrichtlich in den Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich aufgenommen werden. Dies erreichen Sie, indem Sie den für Ihren Betriebsbereich zuständigen Bereichsausschuss über Ihre Genehmigung informieren.