Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Bauamt
Beschreibung
Zuständigkeit als Untere Denkmalschutzbehörde
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Termine mit den Mitarbeiter/innen nach telefonischer oder E-Mail vereinbarung möglich. Telfonische Ereichbarkeit während der Funktionszeiten.
Montag
08:00 Uhr
- 11:30 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 11:30 Uhr
und 14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 11:30 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 11:30 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Leistungen
Formulare und Onlinedienste
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Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. -
Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung.