Schöffen und Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen gewählt. Es werden Bewerber und Bewerberinnen gesucht, die am Amtsgericht Tuttlingen und am Landgericht Rottweil als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Sie müssen in Buchheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Jugendschöffen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerber und Bewerberinnen vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die unabdingbar sind, wenn man über andere Menschen ein Urteil fällen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Für die Aufnahme in die Vorschlagliste ist ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich. Für das Schöffenamt können Sie sich bis Freitag, 21.04.2023, bewerben. Die Bewerbungsformulare können Sie unter https://www.schoeffenwahl.de/schoeffen-amt/ downloaden oder im Rathaus erhalten bzw. hier auf der Homepage downloaden. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Kölzow unter Tel. 07777/311 oder email: koelzow@gemeindebuchheim.de gerne zur Verfügung.
Weitere Infos erhalten Sie unter www.schoeffenwahl2023.de
Bewerbungsformular Schöffen 2023 ((999 KB))
Bewerbungsformular Jugendschöffen 2023 ((1,04 MB))