Aus der Arbeit des Gemeinderats vom Montag, 13.03.2023

Am Montag, 13.03.2023 fand im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. 

Der Gemeinderat befasste sich mit folgenden Themen:

Zweckverband Heuberg Wasserversorgung rechts der Donau - Aktualisierung/Anpassung der VerbandssatzungZu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Vorsitzende den Geschäftsführer des Zweckverbands Armin Reitze.Die Heubergwasserversorgung wurde im Jahr 1898 gegründet und wird damit im Jahr 2023 125 Jahre alt. Seither versorgt die Heubergwasserversorgung zuverlässig die Verbandsgemeinden mit Trinkwasser. An dieser Aufgabenstellung hat sich trotz enormer technischer Veränderung wenig geändert. Schon seit längerer Zeit unterstützen die Mitarbeiter auch die Verbandsgemeinden bei Rohrbruchsuchen in den Ortsnetzen. Generell haben die Gemeinden ihre Ortsnetze in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, über weite Zeiträume hinweg mit dem klassischen örtlichen Schlosser als „Wassermeister“ betreut und unterhalten. Die Zunehmenden insbesondere formalen Anforderungen an einen nicht nur ordnungsgemäßen, sondern auch rechtssicheren Betrieb der örtlichen Wasserversorgungen stellen die Kommunen vor neue Herausforderungen, die schwerlich in kleinen und kleinsten Einheiten heut noch leistbar sind (Bereitschaftszeiten, Anforderung an Qualifikation der Mitarbeiter, organisatorische und technische Grundvoraussetzungen). Seit einigen Jahren haben die Mitarbeiter der Heubergwasserversorgung gegen Kostenersatz auch weitere Aufgaben in diesen Bereichen übernommen (Betreuung Ortsnetz, HB und Förderanlagen in Beuron und Inzigkofen, Wasserzähleraustausch). Mit der Zusammenarbeit mit der Stadt Meßkirch zur Betreuung der Wasserversorgungsanlagen in der Kernstadt und weiteren Ortsteilen von Meßkirch, die die Übernahme des dort bisher in der Wasserversorgung beschäftigten Personals umfasst, hat dies Aufgabe über die reine Wasserlieferung hinaus eine neue Dimension angenommen. Seitens der Verbandsverwaltung und des Aufsichtsrats gehen wir davon aus, dass eine weitere Ausweitung dieser Aufgaben zur Entlastung der Kommunen in diesem existenziell wichtigen Bereich der Wasserversorgung zu erwarten ist. Aus diesem Grund und weiteren aktuellen Erfordernissen, hat die Verbandsversammlung beschlossen, die Verbandssatzung an die künftig zu erwartenden Entwicklungen anzupassen und damit auch formal die Voraussetzungen zu schaffen, dass der ZV bei Bedarf und entsprechender Nachfrage sein Aufgabenspektrum erweitern kann.Auch die künftige Satzung sieht prioritär die Versorgung der Verbandsgemeinden mit Trinkwasser als Hauptaufgabe vor, die durch weitere, dieser Aufgabe dienenden oder zumindest nicht entgegenstehenden Aufgaben erweitert werden kann. Eine Quersubventionierung der Hauptaufgabe Wasserlieferung mit anderen Aufgaben soll nicht erfolgen.Folgende Änderungen sind in der Satzung vorgesehen: Der Sitz des Verbands soll von Beuron (historisch bedingt) nach Meßkirch verlegt werden, da von dort aus das gesamte Verbandsgebiet über die Bundesstraße zentral erreicht werden kann.Der Ausschluss einer Gewinnerzielung soll aus der Satzung gestrichen werden. Mit der Lieferung des Trinkwassers soll auch weiterhin kein Gewinn erzielt werden, allerdings wäre es über die Bereitstellung von Dienstleistungen (Betreuung Ortsnetz, Wasserzählertausch, etc.) gegen Kostenersatz durchaus sinnvoll dies zuzulassen.Weitere Entwicklung des Verbandes: Hier soll die rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Verband oben angesprochene Dienstleistungen übernehmen kann - es wird jedoch auch klargestellt, dass die Hauptaufgabe des Verbands auch weiterhin die Versorgung der Verbandsgemeinden mit Trinkwasser ist. Weiterhin soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Verband Anlagen der Kommunen übernehmen kann und auch eine Erweiterung des Verbandsgebiets soll ermöglicht werden – allerdings unter der Prämisse, dass dies die Versorgung der bisherigen Verbandsgemeinden nicht beeinträchtigt und nur mit der Zustimmung von 2/3 der Verbandsversammlung.Bewirtschaftungsbefugnis des Verbandsvorsitzenden: hier soll der Rahmen von 10.000 € auf 50.000 € erhöht werden – auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass es sich immer nur um Mittel handelt die im Wirtschaftsplan vorgesehen sind. Zur Wirtschaftsführung: hier soll lediglich die Satzung an die bereits umgesetzte Praxis angepasst werden.Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Buchheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Heuberg Wasserversorgung rechts der Donau den vorgetragenen Änderungen der Satzung zu zustimmen. Erstellung eines Betriebs- und Organisationshandbuchs für die Wasserversorgung Buchheim nach § 16 Abs. 5 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) führt in Kooperation mit dem Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) das Projekt Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg durch.Darin werden auf kommunaler Ebene Daten zur Wasserversorgung erhoben um daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Mit Hilfe dieser Handlungsempfehlungen werden die Kommunen dabei unterstützt, ihre Wasserversorgung vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Versorgungssicherheit zukunftsfähig aufzustellen. Im Rahmen dieser Datenergebung wurde festgestellt und moniert, dass die Gemeinde Buchheim als Betreiberin des Ortsnetzes der Gemeinde Buchheim kein ordnungsgemäßes Betriebs- und Organisationshandbuch (BOH) hat. In § 16 Abs. 5 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird von jedem Betreiber (Gemeinde im Falle des Ortsnetzes) ein entsprechender Maßnahmenplan gefordert.Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Unsinnigkeit solcher Bürokratie angeprangert. Die Gemeinde wird jedoch nicht umhinkommen diese vom Gesetzgeber in der Trinkwasserverordnung festgelegte Vorgabe umzusetzen.Die Kooperationsgemeinschaft SchwarzwaldWASSER GmbH hat nach Anforderung ein Angebot für die Erstellung eines BOH für die Wasserversorgung in Buchheim abgegeben das sich auf einen Betrag in Höhe von 3.408 € beläuft - nach der Erstellung werden für die jährliche Pflege/Aktualisierung rund 274 € anfallen.Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Erstellung des Betriebs- und Organisationshandbuchs entsprechend dem vorliegenden Angebot an die Kooperationsgemeinschaft SchwarzwaldWASSER GmbH. BürgerfragestundeAus der Mitte der anwesenden Bürger*innen wird angefragt, ob es zutreffend sei, dass die geplanten Unterkünfte für 8 Geflüchtete in der Anschlussunterbringung (AU) am Ende der Donautalstraße (Gabelung Bachtalweg / Zufahrt Ulrichswinkel) platziert werden sollen.Die Vorsitzende teilt mit, dass dieser Standort aktuell in der Diskussion und den Überlegungen des Gemeinderates und der Verwaltung genauso eine Rolle spielt wie die weiteren möglichen Standorte.Es wurde durch den Gemeinderat bezüglich des Standorts noch keine Entscheidung getroffen.Die anwesenden Bürger*innen tun ihre Bedenken bezüglich dieses Standorts kund – bei einem Standort direkter an der bebauten Ortslage und mit mehr Publikumsverkehr gebe mehr Sicherheit und Kontrollmöglichkeiten. Die möglicherweise betroffenen Anwohner aus der Donautalstraße äußern große Unsicherheit und Bedenken.Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass genau die gleichen Bedenken bereits in der letzten Sitzung von den möglicherweise betroffenen Anwohnern aus dem Schmidtenwinkel geäußert wurden. Man werde, egal an welcher Stelle man darüber nachdenke die Unterkünfte zu platzieren, von den betroffenen Anwohnern immer zu hören bekommen, dass dieser Standort schlecht gewählt ist und es an einem anderen Standort doch viel besser platziert wäre!Die Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich bei der Unterbringung der Flüchtlinge (nach dem Verteilerschlüssel des Landkreises Tuttlingen muss die Gemeinde Buchheim 15 Geflüchtete in der Anschlussunterbringung (AU) unterbringen) in der AU um eine PFLICHTAUFGABE handelt die der Kommune von Seiten des Gesetzgebers vorgegeben wird und – auch wenn das nicht gerne gehört wird - genauso PFLICHTAUFGABE ist wie die Bereitstellung von Kindergarten- und Krippenplätzen! Weder die Verwaltung noch der Gemeinderat hat sich diese Aufgabe ausgesucht und gerade in so einer kleinen Gemeinde wie Buchheim, die sich die Beschäftigung von zusätzlichen Integrationsmanagern finanziell nicht leisten kann, ist auch hier der persönliche Einsatz eines jeden einzelnen Mitbürgers gefordert.Aus den Reihen der anwesenden Bürger*innen wird auf weitere mögliche Standorte hingewiesen: Schmidtenwinkel, Parkplatz Festplatz (Meßkircher Straße) und Gewerbegebiet.Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass diese Standorte bereits genauso in die Überlegungen mit einbezogen werden wie der Standort in der Donautalstraße. Die Entscheidung über die Platzierung der Unterkünfte wird vom Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen getroffen werden müssen, da die neuen Unterkünfte im Juni angeliefert werden.