Was erledige ich wo?

Verfahrensbeschreibung

Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über die A-Z .-Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.

Leistungen

Fortbildung an der Führungsakademie (öffentlicher Dienst BW) - Teilnahme anmelden

Neben den Qualifizierungsreihen „Einführungsqualifizierung“, „Mittlere Führungsebene“, „Aufstiegslehrgang“ und dem „Führungslehrgang“, bietet die Führungsakademie vielfältige, offene Angebote für Fach- und Führungskräfte an. sowie weitere maßgeschneiderte Veranstaltungen können auch als Inhouse-Maßnahme durchführt werden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Führungsakademie Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an einer der Qualifizierungsreihen ist die Genehmigung der Bildungsmaßnahme der/des für Sie zuständigen Bildungsverantwortlichen erforderlich. Für die Teilnahme gelten spezielle Voraussetzungen, die Sie den entsprechenden Beschreibungen der Lehrgänge entnehmen können.

Die Buchung von Veranstaltungen aus dem offenen Seminarangebot ist mit Genehmigung der/des Bildungsverantwortlichen (bei Kostenübernahme durch Ihre Dienststelle) als auch ohne Genehmigung (für Selbstzahler) möglich.

Verfahrensablauf

Das aktuelle Fortbildungsprogramm der Führungsakademie Baden-Württemberg ist über die Internetseite der Führungsakademie abrufbar. Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt über das Bildungsportal „BW 21“.

Fristen

Buchungsschluss für ein Seminar ist in der Regel vier Wochen vor Seminarbeginn.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • Wenn die Bildungsmaßnahme von Ihren Bildungsverantwortlichen genehmigt wurde: keine
    Die Kosten für das Seminar übernimmt Ihre Dienststelle. Die anfallenden Übernachtungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten erhalten Sie im Rahmen einer Reisekostenabrechnung nach dem Reisekostengesetz von Ihrer Dienststelle zurück.
  • Ohne Genehmigung: Sie selbst müssen sämtliche anfallende Kosten tragen.
  • Für die Stornierung gelten die folgenden Fristen. Maßgeblich für deren Einhaltung ist der Eingang der Stornierung bei der Führungsakademie.
    • Bei einer Stornierung durch die Teilnehmenden bzw. deren Organisation bis 15 Tage vor Beginn der jeweiligen Qualifizierungsveranstaltung entfällt der Preis. Bei Blended-Learning-Seminaren gilt der Beginn der ersten Selbstlernphase als Veranstaltungsbeginn.
    • Erfolgt die Stornierung zwischen 14 und 8 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, werden 50 % der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt.
    • Erfolgt die Stornierung weniger als 8 Tage vor Beginn der Qualifizierungsveranstaltung, erscheint die teilnehmende Person nicht oder verlässt sie die Veranstaltung vorzeitig, wird der volle Preis erhoben.
  • Die gleichen Fristen gelten ebenso bei Umbuchungen, d.h. bei Stornierung der Buchung und Anmeldung zu einer anderen Qualifizierungsveranstaltung.

Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

21.12.2023 Führungsakademie Baden-Württemberg