E-Mail an die Internetbeschwerdestelle:
- Für alle Spammails, die ohne Ihre Aufforderung an Sie verschickt wurden: allgemeiner-spam@internet-beschwerdestelle.de
- Für alle Spammails, die zudem einen rechtswidrigen Inhalt haben oder darauf verweisen: besonderer-spam@internet-beschwerdestelle.de
Die Beschwerdestelle benötigt Anhaltspunkte zur Absenderin oder zum Absender oder zu den Begünstigten der Spammail. Die Angaben im Absenderfeld der Spammail reichen hierfür nicht aus. Sie müssen daher die E-Mail mit der Kopfzeile (Originalheader) an die Internetbeschwerdestelle weiterleiten.
Die Beschwerdestelle prüft den Gegenstand der Beschwerde.
Soweit es der Beschwerdestelle möglich ist, ergreift sie folgende Schritte:
- Sie fordert die Absenderin oder den Absender auf, künftig die gesetzlichen Vorgaben für die Versendung von Werbemails einzuhalten.
- Ist die Absenderin oder der Absender uneinsichtig, benötigt die Beschwerdestelle von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie
- die E-Mail nicht angefordert haben und
- mit dem werbenden Unternehmen in keiner Geschäftsbeziehung stehen.
Sie übermittelt die gewonnenen Erkenntnisse und die Spammail an die Wettbewerbszentrale oder den Verbraucherzentrale Bundesverband. Diese kann Unterlassungsansprüche geltend machen.
- Sie fordert den E-Mail-Provider auf, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Spamaktionen zu unterbinden.
- Sie macht den Hostprovider, dessen Webseite mittels Spam beworben wird, auf die Spamaktion aufmerksam. Dieser kann dann entsprechende Schritte einleiten (z.B. Vertragskündigung).
- Enthält die Spammail Anhaltspunkte für Rufnummernmissbrauch, meldet sie dies der Bundesnetzagentur.
Hinweis: Die Beschwerdestelle unterrichtet Sie nicht über den Stand des Verfahrens und dessen Ausgang. Grund hierfür ist die große Anzahl an eingehenden Beschwerden. Ausnahmen sind möglich.