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Externe Organisationseinheit

Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

Beschreibung

Das Ministerium der Justiz und für Migration vertritt die organisatorischen und finanziellen Belange der Justiz. Der Bereich der Justiz umfasst dabei nicht nur die Gerichte und Staatsanwaltschaften, sondern auch die Justizvollzugseinrichtungen, Notariate, Gerichtsvollzieher und soziale Dienste.

Diese Ziele stehen im Vordergrund der Arbeit

  • eine unabhängige, leistungsstarke und bürgernahe Justiz zu bieten,
  • Recht und Freiheit zu sichern,
  • den Bürgern Eigenverantwortung einzuräumen,
  • Sicherheit im Alltag zu gewährleisten und
  • eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sicherzustellen.

Insbesondere hat das Justizministerium folgende Aufgaben

  • personelle Besetzung der Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie der Notariate,
  • Organisation des Justizvollzugs,
  • Ausbildung und Prüfung der Juristen, der Rechtspfleger sowie der württembergischen Bezirksnotare,
  • Durchführung der juristischen Staatsprüfungen und der justizinternen Fortbildung sowie
  • Entscheidungen über Gnadengesuche, soweit diese nicht delegiert werden.

Das Justizministerium wirkt auch an der Landes- und Bundesgesetzgebung mit, soweit Rechtsmaterien betroffen sind, die nicht auf Grund spezieller Zuständigkeit bei anderen Ministerien angesiedelt sind. Das Amt der Ausländerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg nimmt das neu gegründete Ministerium für Intergation wahr.

Das Justizministerium hat die oberste Dienstaufsicht über Richter, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugseinrichtungen und führt die Rechtsaufsicht über Rechtsanwaltskammern.

Zum Geschäftsbereich des Justizministeriums gehören insbesondere:

  • Zivil- und Strafgerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Verwaltungsgerichte
  • Arbeitsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Finanzgericht
  • Justizprüfungsamt
  • Fachhochschule Schwetzingen Hochschule für Rechtspflege
  • Justizvollzugseinrichtungen
  • Notariate und die Notarakademie
  • Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen

Wenn Sie Rechtsrat suchen, sollten Sie sich an Angehörige der rechtsberatenden Berufe, wie beispielsweise Rechtsanwälte wenden. Das Justizministerium darf keine Rechtsberatung vornehmen. Für Beschwerden gegen Rechtsanwälte ist die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuständig.

Hausanschrift

Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
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Parkplatz

Tiefgarage Commerzbank, Einfahrt Dorotheenstraße

Anfahrtsbeschreibung

VVS-Anschluss: U-Bahn, Haltestelle Schlossplatz; S-Bahn, Haltestelle Stadtmitte, vom Hauptbahnhof: Fußweg ca. 10 Minuten. Von der Klettpassage geht es durch die Königstraße bis zum Schloßplatz, dort die Planie überqueren, dann direkt zum Schillerplatz.

Kontakt

Telefon +07 11 27 90 ()
Fax (07 11) 279-22 64
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.4f315747-0b2c-4d84-935d-027e8686559b.cf85